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   OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11   

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https://dejure.org/2013,36171
OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11 (https://dejure.org/2013,36171)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2013 - 5 A 150/11 (https://dejure.org/2013,36171)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 (https://dejure.org/2013,36171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 23 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei übergroßen Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKAG § 18; SächsKAG § 19 Abs. 1
    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei übergroßen Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Teilflächenabgrenzung bei übergroßen Grundstücken

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Teilflächenabgrenzung bei übergroßen Grundstücken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 991
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Dresden, 25.01.2011 - 2 K 1681/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Ausfertigung Az.: 5 A 150/11 2 K 1681/09.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Januar 2011 - 2 K 1681/09 - geändert.

    6 Der Klage vom 9. September 2009 hat das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin am 26. August 2010 ohne mündliche Verhandlung mit Urteil vom 25. Januar 2011 - 2 K 1681/09 -, zugestellt am 2. Februar 2011, stattgegeben und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Januar 2011 - 2 K 1681/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    11 Dem Senat liegen zwei Band Akten des Verwaltungsgerichts (2 L 319/09 und 2 K 1681/09), die jeweils zugehörigen Verwaltungsakten der Beklagten (2 Heftungen) und die Akten des Berufungsverfahrens (5 A 150/11) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.

  • OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 235/12

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Streuobstwiese

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl. 1999, 271 [272]; SächsOVG, Urt. v. 20. August 1998 - 2 S 105/98 -, JbSächsOVG 6, 223 [233 ff., insbes. 236/237]).

    Daher kann dahinstehen, ob diese mit Obstbäumen bestandenen Flächen tatsächlich, wie der Kläger behauptet, als Streuobstwiesen naturschutzrechtlich besonders geschützte Biotope im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 6 SächsNatSchG darstellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 - , juris Rn. 8/9).

  • OVG Sachsen, 13.04.1999 - 2 S 627/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Sofern die Beitragssatzung abschließend festlegt, wie die der Beitragsberechnung zugrunde zu legende Grundstücksfläche zu bestimmen ist, muss sie allerdings nur die von § 19 Abs. 1 SächsKAG erfassten Sachverhalte regeln, die im Satzungsgebiet auch tatsächlich gegeben oder zu erwarten sind (sog. Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVB1.1999, 271 ff. [273]).

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl. 1999, 271 [272]; SächsOVG, Urt. v. 20. August 1998 - 2 S 105/98 -, JbSächsOVG 6, 223 [233 ff., insbes. 236/237]).

  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Selbst bei Parzellierung und Übereignung von Teilflächen des klägerischen Grundstücks an Dritte könnte der Kläger den Dritten die nötigen Zufahrts- und Leitungsrechte an den ihm verbleibenden Grundstücksteilen einräumen und so die Erschließung rechtlich sichern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 1995 - 4 B 224/95 -, juris Rn. 3 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 314; BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1988 - 4 C 54/85 -, juris Rn. 13/14 = NVwZ 1989, 353 f.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 B 265/09

    Vorausleistung; Schmutzwasserbeitrag; Erledigung "zwischen den Instanzen";

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    26 Der Vorauszahlungsbescheid hat sich mangels eines endgültigen Schmutzwasserbeitragsbescheides noch nicht erledigt (dazu: SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09-, juris Rn. 4 ff. = SächsVBl. 2010, 287 f.; SächsOVG, Beschl. v. 1. April 2003 - 5 B 115/01 -, juris Rn. 6 ff. = NVwZ-RR 2003, 588 ff.) und kann sich auf § 23 Abs. 1 SächsKAG i. V. m. § 36 AbwS stützen.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81

    Jahr

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Sie sind in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen, wo auf entsprechenden Antrag hin zu prüfen ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. zu einer abweichenden Billigkeitsfestsetzung nach § 163 AO: BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1983 - 8 C 162/81 -, juris Rn. 21 = NVwZ 1984, 173 ff.; BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1982 - 8 C 90/81 -, juris Rn. 16/17 = NJW 1982, 2682 ff.).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Denn die Bebauung dieser Teilflächen würde sich als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung darstellen, was diese Flächen als Baulücken erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, juris Rn.3/4 = ZfBR 2006, 54 f.).
  • OVG Sachsen, 20.08.1998 - 2 S 105/98

    Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK-Urt. v. 13. April 1999 - 2 S 627/95 -, SächsVBl. 1999, 271 [272]; SächsOVG, Urt. v. 20. August 1998 - 2 S 105/98 -, JbSächsOVG 6, 223 [233 ff., insbes. 236/237]).
  • OVG Sachsen, 01.04.2003 - 5 B 115/01

    Grundsteuer, Vorauszahlung, Verjährung, Festsetzungsverjährung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    26 Der Vorauszahlungsbescheid hat sich mangels eines endgültigen Schmutzwasserbeitragsbescheides noch nicht erledigt (dazu: SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009 - 5 B 265/09-, juris Rn. 4 ff. = SächsVBl. 2010, 287 f.; SächsOVG, Beschl. v. 1. April 2003 - 5 B 115/01 -, juris Rn. 6 ff. = NVwZ-RR 2003, 588 ff.) und kann sich auf § 23 Abs. 1 SächsKAG i. V. m. § 36 AbwS stützen.
  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 1 A 286/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11
    Selbst wenn statt nur zweier Scheunen, wie nach der aktenkundigen Liste der Kulturdenkmale mit Stand 19. November 2007 (vgl. § 10 SächsDSchG), der gesamte Vierseitenhof ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 SächsDSchG wäre, was nicht auszuschließen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 1 A 286/12 -, juris Rn. 8), könnten die Gebäude des Vierseitenhofs entgegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt und insgesamt denkmalschutzgerecht, d. h. unter möglichst weitgehender, dauerhafter Erhaltung der Substanz, zu Wohnzwecken um- und ausgebaut werden (vgl. § 9 Sächs- DSchG).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • OVG Sachsen, 13.07.2012 - 5 B 218/12

    Abwasserbeitrag, Eingemeindung, Ersetzung bestehendem Ortsrecht,

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

    Die bauliche Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks gemäß den §§ 18 und 19 Sächs- KAG scheitert nicht daran, dass ein grundsätzlich zulässiges Bauvorhaben dort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bestimmten, u. U. kostenintensiven Einschränkungen und Vorgaben unterliegt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 48).

    Alternativ kämen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und des entsprechenden Antrags auch ein Erlass (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 227 AO) oder eine Umwandlung des Beitrags in eine Rente (§ 22 Abs. 4 SächsKAG) in Betracht (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 50 f.).

    Eine solche Unwirtschaftlichkeit kann aber, wie der Beklagte zu Recht geltend macht, nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats allein Billigkeitsmaßnahmen begründen, die die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung nicht berühren, sondern in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen sind (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1983 - 8 C 162.81 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, juris Rn. 16/17).

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    Er muss deshalb bereits bei Schaffung der Anschlussmöglichkeit (und nicht erst mit dem tatsächlichen Anschluss) für diesen Vorteil den in der Satzung bestimmten Beitrag entrichten (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 48).
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; SächsOVG, NK- Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11

    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl,

    Der Umfang der zulässigen baulichen Nutzung eines Grundstücks, d. h. dessen abstrakte bauliche oder sonstige Nutzungsmöglichkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 SächsKAG, kann jedoch nicht nur bauplanungsrechtlich, sondern auch durch andere rechtliche und tatsächliche Hindernisse eingeschränkt sein, die ihre Ursache im Grundstück selbst oder in den anliegenden öffentlichen Erschließungsanlagen haben und vom Grundstückseigentümer nicht durch geeignete eigene Maßnahmen beseitigt werden können (vgl. zur Teilflächenabgrenzung nach § 19 Abs. 1 SächsKAG: SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 47 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 5 A 1240/19

    Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung; Innenbereich; Außenbereich;

    Unter baulicher Nutzung in diesem Sinne sei nicht nur die auf dem Grundstück zulässige Bebauung zu verstehen, sondern darüber hinaus auch jede zur Bebaubarkeit akzessorische Nutzbarkeit (Hinweis u. a. auf SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015, SächsVBl. 2016, 30 Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff., insbes. 236/237).
  • OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13

    Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 - 5 A 786/13 -, juris Rn. 46; Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8/9; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 218/12 -, juris Rn. 19/20; NK-Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 233 ff. [insbes. 236/237]).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasseranlage nur dann besteht, wenn die Inanspruchnahme der Anlage nur noch vom Willen des Grundstückseigentümers abhängt (allgemeine Auffassung; vgl. z. B. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 49; für das jeweilige Landesrecht OVG NRW, Urt. v. 2. März 2004, NVwZ-RR 2004, 679, 680; VGH BW, Urt. v. 27. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 455; für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 28. März 2007, BVerwGE 128, 246 Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 17.02.2014 - 5 A 783/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Teilflächenabgrenzung, Bach,

    Abzugrenzen sind deshalb nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 23. Oktober 2012 - 5 B 235/12 -, juris Rn. 8 ff.; Beschl. v. 13. Juli 2012 - 5 B 318/12 -, juris Rn. 19 f.; Urt. v. 13. April 1999, SächsVBl. 1999, 271, 272; Urt. v. 20. August 1998, JbSächsOVG 6, 223, 236 f.).
  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der

    Dass sich diese Flächen teilweise im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB oder im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" nach § 19 SächsNatSchG befinden, ist für die Annahme einer bauakzessorischen Nutzung nicht hinderlich (SächsOVG, Beschl. v. 23.10.2012 - 5 B 235/12 - ; SächsOVG, Urt. v. 17.7.2013 - 5 A 150/11 - ).
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